Abgasschalldämpfer

Beim Betrieb von Feuerstätten entsteht Luft- und Körperschall. Diese werden vom Aufstellungsraum über Boden, Decken und Wände sowie über die Abgasanlage in andere Räume und anschließend ins Freie übertragen. Die Folge können sowohl Geräuschbelästigungen in der Wohnung als auch (durch Abgasgeräusche aus der Schornsteinmündung) in der Nachbarschaft sein.

Der Abgasschall entsteht überwiegend duirch den Verbrennungsvorgang und wird durch Abstrahlung von Brenner, Kessel und Abgasführung übertragen. Dabei können sich die Verbrennungsgeräusche durch Resonanzerscheinungen im Brennraum, im Heizkessel und in der Abgasanlage verstärken.

Der Körperschall entsteht durch mechanische Schwingungen der Energieerzeugungsanlage und wird in festen Körpern (Fundament, Wände, Fußboden) sowie in den Wandungen der Abgasanlage weitergeleitet. Zudem wird er durch Abstrahlung von den Begrenzungsflächjen in Luftschall umgewandelt.

Lösungen für jeden Bedarf

Ab Nennweiten von 400 mm werden bei der Kögel Schornsteine GmbH Absorptionsschalldämpfer, kombinierte Abgasschalldämpfer (bestehend aus Resonanz- und Absorptionskammer) sowie Schalldämmkerne gefertigt und weltweit an Kunden vertrieben.

Die Auswahl des Abgasschalldämpfers erfolgt nach Beschaffenheit der jeweiligen Schallquelle. So kann die Schallquelle bspw. ein Öl- oder Gaskessel, ein Ventilator, aber auch eine Holzfeuerungsanlagen sein.

Unsere Abgasschalldämpfer sind für trockene wie feuchte Betriebsweise geeignet und gewährleisten durch Verwendung hochwertigster Materialien eine langlebige Geräuschdämmung.

Die Kögel Schornsteine GmbH entwickelt seit Jahren schalltechnische Lösungen, die derartige Lärmbelästigungen wirkungsvoll reduzieren.

Grenzwerte für Schallimmissionen

In Deutschland regelt die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) die Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen. Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.

Ganztägig Tags Nachts
a) In Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten 65 dB(A) 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 dB(A) 45 dB(A)
d) In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 dB(A) 40 dB(A)
e) In reinen Wohngebieten 50 dB(A) 35 dB(A)
f) In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A)