Zustandsüberwachung
Kögel ist der richtige Partner wenn es um Zustandsüberwachung geht.
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen/Fachmann überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muß in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.
Auch der begehbare Raum zwischen Schaft und Futter muß in die Prüfung einbezogen werden. Hierüber ist auch ein Protokoll anzufertigen. Eine Betriebssicherheit für den Kunden wird durch die Kögelspezialisten garantiert.
Problematik
Stahlschornsteine und Abgasanlagen können durch Umwelteinflüsse, aggressive Stoffe oder veränderte Betriebsbedingungen und mechanische Belastungen geschädigt werden, die Sicherheit gefährden oder die Anlage ausser Betrieb setzen.
Die DIN V 4133 / DIN EN 13084-1 regelt die Überwachungsintervalle auf Z. mindestens alle 2 Jahre, bei stark belasteten Anlagen auch öfter. Der Betreiber verpflichtet sich daher zur regelmässigen Inspektion durch einen Sackundigen, sowie das Protokollieren der Prüfungen.
Leistungsumfang
Unsere Inspektion stellen den ordnungsmäßigen Zustand Ihrer Einrichtung sicher. Wir bieten Ihnen folgende Kontrollen an:
- Zustandsüberwachung DIN V 4133 / DIN EN 13084-1
- Innen- und Ausseninspektionen sowie Begehungen
- Kamerageführte Befahrungen der Innenzüge
- Wanddickenprüfung / Schichtdickenmessung an Stahlschornsteinen
- Überprüfung der Flughindernisbefeuerung
- Überprüfung der Blitzschutzanlage
- Überprüfung und Abnahme von Sicherheitseinrichtungen nach DIN 4131 / DIN EN 13084-1 (z.B. Steigschutzsysteme)
- Ausarbeitung und Vorlage eines Prüfberichtes inkl. Fotodokumentation
Auszug aus der DIN 4133 / DIN EN 13084-1
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten.
Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muß in die Prüfung einbezogen werden.
Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.
Auszug aus der DIN 1056
Schornsteine sollen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Fachmann überprüft werden.
Auch der begehbare Raum zwischen Schaft und Futter muß in die Prüfung einbezogen werden.
Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Wartungsvorschriften für Stahlschornsteine
Einleitung
Ein Stahlschornstein kann von kräftigen, sehr variierenden Winden, weiterhin über die Rauchgase mit chemischen Elementen und sonstigen Umweltgeschehen beeinflußt werden. Es ist deshalb ratsam, stets die volle Betriebssicherheit zu gewährleisten, sowohl in Bezug auf die Standsicherheit als auch auf die Sicherheit des rauchgasführenden Systems in Bezug auf die Korrosionsverhältnisse.
Nach DIN 4133 Punkt 11 müssen Schornsteine regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für alle rauchgasberührten Teile schreiben wir vor, mindestens einmal im Jahr eine Inspektion durchzuführen. Die Schwingungsdämpfer empfehlen wir auch einmal im Jahr zu inspizieren.
Für Steigschutzeinrichtungen gelten besondere Vorschriften („Gebrauchsanleitung für Steigschutzeinrichtung“). Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.
1. Inspektion des tragenden Systems
alle 2 Jahre
1.1. Außenmantel generell
Da Schornsteine des öfteren in aggressivem Milieu Ihren Standort haben, ist es nötig, eine regelmäßige Inspektion durchzuführen. Die Peripherie der Schornsteinköpfe, wo sich die Rauchgase niederschlagen können, ist besonders zu beachten.
1.2 Leiter
Bei regelmäßiger Inspektion muß stets gesichert werden, daß alle Festpunkte der Leiter am Schornstein intakt sind und die Sicherheit nicht wegen eventueller Korrosion gefährdet ist. Die Festspannung der Fallsicherung muß überprüft werden. Siehe Anlage „Gebrauchsanleitung für FABA-Steigschutzeinrichtungen“.
1.3 Ankerbolzen, Fußplatte
Die Ankerbolzen und die Fußplatte sind vitale Konstruktionsteile, wo es wichtig ist zu sichern, daß keine Korrosionsprobleme, z.B. durch Wasseransammlungen und Verschmutzungen, entstehen. Die Bolzen müssen korrekt vorgespannt sein.
1.4 Flanschverbindungen/Schraubenverbindungen
Es ist darauf zu achten, daß keine Schmutzherde, die Korrosion verursachen können, entstehen. Die Bolzen müssen korrekt vorgespannt sein.
1.5 Oberflächenbehandlung
Um größere Korrosionsschäden zu vermeiden, muß die Oberflächenbehandlung visuell kontrolliert werden. Es ist besonders auf Stellen, wo Feuchtigkeit und Schmutzansammlungen auftreten können, zu achten.
2. Inspektion der Innenrohre
einmal jährlich
2.1. Rauchrohranschluß
Um Kältebrücken zu vermeiden muß gesichert sein, daß die Isolierung der Rauchgaskanäle bis unmittelbar gegen die Vorplatte des Schornstein-Rauchrohranschlusses geführt wird. Flanschanschluß muß dicht sein.
2.2. Reinigungsverschluß
Es muß gesichert sein, daß die Isolierung und Dichtungen in Ordnung sind. Außerdem muß gewährleistet sein, daß eine korrekte Reinigung der Sohle vorgenommen wird (Kaminfeger), um Korrosion durch Restschmutz zu vermeiden.
2.3. Isolierung
Soweit eine visuelle Inspektion möglich ist, muß darauf geachtet werden, daß die Isolierung korrekt liegt, um Kältebrücken zu vermeiden.
2.4. Schornsteinköpfe
Am Schornsteinkopf entsteht ein Gemisch von Rauchgasen und atmosphärischer Luft, wobei es zu abkühlenden Flächen kommt, an denen sich Kondensation niederschlägt. Durchkorrodierung bedeutet, daß Durchdringen von Rauchgas und Regenwasser verbunden mit der um sich greifenden Korrosion. Es ist deshalb sehr wichtig, die Schornsteinköpfe zu überprüfen.
2.5. Messausrüstung
Es muß gesichert sein, daß die Fühler nicht korrodieren und alle Kabel fest verlegt sind.
3. Schwingungsdämpfer
einmal jährlich
3.1. Beschreibung
Der Schwingungsdämpfer, der am Kopf des Schornsteines ringsum montiert ist, besteht aus einer Pendelmasse, die in einem geschlossenen Ringkanal aufgehängt ist. Das Unterteil dieser Pendelmasse hängt in einem Ölbad. Um Geräusche bei größeren Schwingungen zu vermeiden, ist die Pendelmasse mit Anschlagspuffern versehen. Seitlich der Aufstiegsleiter ist am Ringkanal eine Inspektionsöffnung montiert.
3.2. Inspektionsumfang
Durch die Inspektionsöffnung ist zu überprüfen:
1. Pendelmasse muß sich frei bewegen können
2. Ölstand nach Datenblatt