Wartung/Instandhaltung

Wir sorgen für Durchführung der regelmäßigen Inspektionen und die Dokumentation

ZustandsüberwachungSchornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten.

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