Wartung/Instandhaltung
Wir sorgen für Durchführung der regelmäßigen Inspektionen und die Dokumentation
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten.