Sicher und langlebig
Hoch hinaus mit Edelstahl
Doppelwandige Edelstahlsysteme für Holz-, Gas oder Ölfeuerungen sind zu einem festen Bestandteil der Architekturplanung geworden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz löste das Stromeinspeisegesetz in der Fassung von 1991 ab und schreibt seit April 2000 in Deutschland Mindesteinspeisevergütungen für den Strom vor, der aus erneuerbaren (regenerativen) Energien erzeugt wird (für 2007 sind es 49,21 Cent/kWh). Seit dem 1. Januar 2004 bietet das EEG auf Basis des so genannten Photovoltaik-Vorschaltgesetzes verbesserte Bedingungen für die Vergütung von Solarstrom als Ersatz für das im Jahr 2003 ausgelaufene „100.000-Dächer-Programm“. Die Vergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren an private oder gewerbliche Stromerzeuger gezahlt, zum Beispiel auch für die Solarstromeinspeisung vom eigenen Dach.
Der Strom aus der eigenen Anlage wird komplett in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber (meistens der eigene Energieversorger) vergütet, d. h. abgekauft. Natürlich kann der Strom auch selbst verbraucht werden (z. B. bei einer Inselanlage) – aus wirtschaftlichen Gründen macht das heute jedoch keinen Sinn, da die Vergütung einer Kilowattstunde erzeugten Solarstroms mehr als dreimal so hoch ist wie die Kosten für eine Kilowattstunde Strom, die man von einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bezieht.