Sicher und langlebig
Hoch hinaus mit Edelstahl
Doppelwandige Edelstahlsysteme für Holz-, Gas oder Ölfeuerungen sind zu einem festen Bestandteil der Architekturplanung geworden.

Grundsätzlich sind Veränderungen an Schornsteinen bzw. Abgasanlagen genehmigungs- bzw. benutzungsgenehmigungspflichtige Baumaßnahmen.
Vertreter der Baubehörde ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, der bereits in der Planungsphase der Baumaßnahme eingeschaltet werden sollte, um mit ihm auch, Anzahl und Lage der notwendigen Prüföffnungen festzulegen.
Bei der Planung und Montage von Abgasanlagen gelten die einschlägigen baulichen Vorschriften und Regelwerke des Bundeslandes und des Bundes. Insbesondere die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung zur Landesbauordnung, die DIN 18160, die DIN EN 1443, und die Anforderungen der Zulassung bzw. CE Zertifizierung sind in jedem Fall einzuhalten.
Nach den VDE Richtlinien müssen größere elektrisch leitende Baugruppen im und am Gebäude entweder in eine vorhandene Blitzschutzanlage einbezogen sein, oder es muss ein Erdung/-Potentialausgleich mit einem Mindestquerschnitt von 50 mm2 hergestellt werden. Es ist sinnvoll, den Potentialausgleich im Fußbereich der Abgasanlage durch einen Fachbetrieb anbringen zu lassen. Richtlinie für die Abführung des Kondensats sind die Merkblätter A115 und M251 der Abwassertechnischen Vereinigung ev. (ATV), St. Augustin. Entscheidend sind jedoch die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzungen der unteren Wasserbehörde der Gemeinde.
Nach der Erfassung aller für die Dimensionierung der Abgasanlage notwendigen Daten, wird über eine Berechnung nach DIN EN 13384-1 bei Einzelbelegungen bzw. nach DIN EN 13384-2 bei Mehrfachbelegungen der für die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage erforderliche Querschnitt der Abgasleitung ermittelt.
Beispielaufbau:
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Oel/Gas
T200 P1 W 2 O20 R00 EI000
Detaillierte Produktbeschreibungen finden Sie in den angehängten PDF-Dateien: